Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Websites: Wer muss was umsetzen — und wie Sie es prüfen
TL;DR
- Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in Österreich um und ist seit 28. Juni 2025 in Kraft.
- Betroffen sind Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher: E-Commerce, Banken, E-Books, Personenverkehr, Telekom — und damit auch deren Websites und Apps.
- KMU unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. € Umsatz sind für Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen — bei Produkten gelten weiterhin Dokumentationspflichten.
- Technischer Maßstab ist faktisch WCAG 2.2 Level AA plus die harmonisierte Norm EN 301 549.
- Strafen: bis zu 80.000 € bei vorsätzlichen Verstößen, ab 2026 laufen die behördlichen Prüfungen an.
Worum es beim BaFG geht
Das Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Für Websites und Apps heißt das konkret: Screenreader-Nutzer müssen den Shop bedienen, motorisch eingeschränkte Nutzer müssen mit Tastatur navigieren können, Menschen mit Sehschwächen müssen Texte vergrößern können, ohne dass das Layout bricht.
Rechtsgrundlagen und Leitfäden:
- Sozialministerium — Barrierefreiheitsgesetz
- WKO — Informationen zum BaFG
- Offizielle WCAG-2.2-Spezifikation (W3C)
Sind Sie betroffen? Die ehrliche Antwort
Das BaFG ist enger gefasst als oft behauptet. Die reine Unternehmens-Website eines Handwerkers ist nicht direkt erfasst. Zum Scope gehören vor allem:
- E-Commerce-Websites und Apps: jeder Online-Shop mit Kauffunktion an Verbraucher.
- Bank- und Finanzdienstleistungen für Verbraucher.
- E-Books und E-Reader-Software.
- Personenbeförderung (Fahrkarten, Check-in, Echtzeitinformationen).
- Telekommunikationsdienste und deren Self-Service-Portale.
- Audiovisuelle Medien-Zugangsdienste.
Die KMU-Ausnahme
Für Dienstleistungen — also E-Commerce, Buchungen, Online-Verträge — gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Wer darunter bleibt, ist aus der BaFG-Pflicht für Dienstleistungen formal ausgenommen.
Aber: Das betrifft nur Dienstleistungen. Wer Produkte verkauft, die in den Anwendungsbereich fallen (z. B. E-Reader, Selbstbedienungsterminals), kann die Ausnahme nicht nutzen. Und: Viele betroffene Unternehmen verlangen von ihren Lieferanten (Web-Agenturen, CMS-Anbieter) eine Bestätigung der Barrierefreiheit — die Ausnahme hilft Ihnen also nicht, wenn Sie jemand anderem zuarbeiten.
Der indirekte Effekt
Auch wer nicht direkt vom BaFG erfasst ist, profitiert real von Barrierefreiheit:
- SEO: Google bewertet sauber ausgezeichnete Semantik und Performance höher. Viele BaFG-Maßnahmen verbessern gleichzeitig die Kernaussagen von Core Web Vitals.
- Reichweite: Rund 15 % der EU-Bevölkerung lebt mit einer Behinderung. Das ist ein relevanter Nutzeranteil, unabhängig von Compliance.
- Öffentliche Aufträge: Die öffentliche Hand fordert Barrierefreiheit bereits heute in Ausschreibungen.
Der technische Maßstab: WCAG 2.2 Level AA
Das BaFG selbst nennt keine konkrete technische Norm — es verweist auf die „harmonisierten europäischen Normen". Aktuell ist das EN 301 549, die wiederum auf WCAG 2.2 Level AA basiert. Praktisch heißt das: Wenn Ihre Website WCAG 2.2 AA erfüllt, sind Sie auf der sicheren Seite.
Die vier Grundprinzipien der WCAG (das „POUR-Modell"):
- Perceivable (Wahrnehmbar): Informationen müssen in einer Form verfügbar sein, die alle Nutzer wahrnehmen können.
- Operable (Bedienbar): Jede Funktion muss per Tastatur erreichbar sein und genug Zeit zur Interaktion lassen.
- Understandable (Verständlich): Inhalt und Bedienung müssen nachvollziehbar sein.
- Robust: Der Code muss mit assistiven Technologien (Screenreader, Braille-Zeile) funktionieren — heute und in Zukunft.
Audit-Checkliste: Die 12 häufigsten Fehler auf AT-KMU-Websites
Aus unseren Audits der letzten Monate — die Reihenfolge spiegelt ungefähr die Häufigkeit wider.
Inhalt und Struktur
- Fehlende oder leere
alt-Attribute bei inhaltsrelevanten Bildern. Dekorative Bilder brauchenalt="", informative brauchen eine Beschreibung. - Überschriften-Hierarchie sprunghaft (H1 → H4 → H2). Gute Screenreader-Navigation braucht saubere Ebenen.
- Link-Texte wie „hier klicken" oder „mehr" ohne Kontext. Screenreader lesen Linklisten — nichtssagende Links sind dort wertlos.
Tastatur und Fokus
- Kein sichtbarer Fokus (
outline: noneohne Ersatz). Jede fokussierbare Stelle muss optisch erkennbar sein. - Tastaturfallen in Modals — Nutzer kommen mit
Tabrein, aber nicht mehr raus. - Custom-Komponenten ohne ARIA (eigene Dropdowns, Akkordeons), die mit Screenreader nicht bedienbar sind.
Formulare
- Labels nicht mit Feldern verknüpft (
<label for>fehlt). Placeholder als Label reicht nicht. - Fehlermeldungen nur visuell (roter Rand ohne Text und ohne
aria-invalid). - Kein Kontrast zwischen Platzhaltertext und Hintergrund.
Farbe, Kontrast, Bewegung
- Farbkontrast < 4,5:1 für normalen Text. Besonders bei grauen Sekundärtexten.
- Animationen ohne
prefers-reduced-motion-Respekt — ein hartes BaFG-Kriterium. - Farbe als einziger Informationsträger („rot = Fehler" ohne Text oder Icon).
Werkzeuge für die Erstprüfung
- axe DevTools (Browser-Extension, kostenlos)
- Lighthouse (in Chrome DevTools, Abschnitt „Accessibility")
- WAVE (https://wave.webaim.org)
- Screenreader-Tests mit NVDA (Windows, kostenlos) oder VoiceOver (macOS/iOS, eingebaut)
Automatisierte Tests finden typischerweise 30–40 % der Probleme. Den Rest findet nur manuelle Prüfung durch Tastatur und Screenreader. Wer nur Lighthouse betrachtet, hat nicht auditiert.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Betroffene Anbieter müssen eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Inhalte:
- Verweis auf das Gesetz und den Anwendungsbereich Ihres Dienstes
- Beschreibung, welche Anforderungen erfüllt werden und welche (begründeten) Ausnahmen bestehen
- Feedback-Mechanismus mit Kontaktmöglichkeit für Nutzer
- Durchsetzungsbehörde (in Österreich: Sozialministeriumservice)
- Datum der letzten Aktualisierung und Methode der Prüfung (Selbst- oder Fremdaudit)
Die Erklärung gehört in den Footer unter „Barrierefreiheit" und wird bei jedem substanziellen Relaunch aktualisiert.
Strafen und Enforcement
Das BaFG sieht Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 € vor — bei vorsätzlichen Verstößen und wiederholten Fällen auch höher. Zuständig ist das Sozialministeriumservice. Die Durchsetzung läuft in zwei Wegen:
- Marktüberwachung durch Behörden (Stichproben, seit 2026 anlaufend).
- Nutzerbeschwerden über den Feedback-Mechanismus. Nicht behobene Beschwerden können eskalieren.
Realistisch ist die unmittelbare Strafe aktuell geringer als das Reputationsrisiko. Wer dabei erwischt wird, dass er blinde Nutzer absichtlich ausschließt, hat ein Kommunikationsproblem, das über den Streitwert hinausgeht.
5-Schritte-Fahrplan für ein ehrliches BaFG-Projekt
- Scope-Klärung — ist Ihre Website oder App überhaupt erfasst? (1 Tag)
- Automatisiertes Audit mit axe/Lighthouse/WAVE, Ergebnis dokumentieren. (1–2 Tage)
- Manuelles Audit mit Tastatur und Screenreader auf den Top-20-Nutzerpfaden (2–4 Tage).
- Priorisierung und Umsetzung — Quick Wins (Kontraste, Labels, alt-Texte) zuerst, strukturelle Themen (Custom-Komponenten) geplant.
- Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und veröffentlichen. Feedback-Kanal einrichten.
Ein vollständiges Audit plus Erklärung kostet bei einer mittelgroßen Website realistisch 3.000–8.000 €. Die Umsetzung variiert — Quick Wins sind oft in einer Woche drin, Custom-Komponenten-Refactorings brauchen länger.
Häufige Fragen
Unsere Agentur-Website hat kein Shopsystem — sind wir betroffen?
Für das BaFG in der Regel nein. Aber: Öffentliche Stellen in Österreich unterliegen dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), das ähnliche Anforderungen stellt. Und: Barrierefreiheit ist auch ohne Gesetz ein echter SEO- und Reichweitenhebel.
Reicht ein Accessibility-Overlay?
Nein. Overlays (Widgets wie AccessiBe, UserWay, EqualWeb) sind im BaFG explizit keine vollständige Lösung. Das Sozialministerium und mehrere WCAG-Experten haben sich dazu klar geäußert: Overlays dürfen ergänzend eingesetzt werden, ersetzen aber keinen zugänglichen Code.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 AA und 2.2 AA?
WCAG 2.2 ergänzt neun neue Erfolgskriterien, u. a. besseren Fokus-Kontrast, „Dragging Movements" (Drag-&-Drop-Alternativen), und vereinfachte Authentifizierung. Wer WCAG 2.1 AA erfüllt, hat den größten Teil bereits erledigt — die Lücke zu 2.2 ist überschaubar.
Muss ein Audit zwingend extern gemacht werden?
Nein. Für Dienstleistungen reicht eine dokumentierte Selbstprüfung, wenn sie fachlich sauber ist. Ein externes Audit empfehle ich für E-Commerce-Plattformen ab einer gewissen Größe und für öffentliche Stellen.
Wie oft muss man prüfen?
Mindestens bei jedem größeren Relaunch und bei strukturellen Änderungen (neues CMS, neue Komponentenbibliothek, neue Zahlungsanbieter). Plus eine jährliche Kurzprüfung der kritischen Pfade.
Fazit
BaFG-Compliance ist kein Ankreuz-Projekt, sondern eine dauerhafte Haltung. Die gute Nachricht: Die meisten Maßnahmen sind Handwerk — saubere HTML-Semantik, vernünftige Farbkontraste, funktionierende Tastaturbedienung — und sie zahlen doppelt ein: auf Compliance und auf SEO. Wer jetzt startet, ist vor den 2026 anlaufenden Prüfungen fertig und hat nebenbei eine messbar bessere Website.
Wenn Sie ein Audit oder die strukturelle Überarbeitung planen: Wir prüfen und setzen um — mit dokumentiertem Bericht, der auch als Nachweis taugt. Accessibility-Audit anfragen →
Weiterführende Artikel:
- SEO-Audit-Checkliste 2026
- Website-Relaunch-Checkliste
- Website für Google optimieren
- Leistung: Webentwicklung
Stand: April 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Auslegung wenden Sie sich an das Sozialministeriumservice oder einen spezialisierten Rechtsanwalt.
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